Die mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) beschlossenen Neuregelungen sehen eine größere Anzahl an Abstufungen der Pflegebedürftigkeit vor. Die fünf neuen Pflegegrade sind als Folge der vielfältigen Veränderungen beim Pflegebedürftigkeitsbegriff und beim Neuen Begutachtungsinstrument mit den bis Ende 2016 geltenden Pflegestufen I bis III nur eingeschränkt vergleichbar. Bei […]
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19.09.2017