Die Verletztenrente soll den durch den Versicherungsfall bedingten wirtschaftlichen Schaden im Erwerbseinkommen eines Versicherten ausgleichen. Die Verletztenrente ist im Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung … § 7 Begriff § 8 Arbeitsunfall (Link: Inhaltsübersicht SGB VII mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)Sozialgesetzbuches VII (SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung) geregelt....
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17.12.2019