§ 36 Rechtsbehelfsfrist Erlässt die Behörde einen schriftlichen Verwaltungsakt oder bestätigt sie schriftlich einen Verwaltungsakt, ist der durch ihn beschwerte Beteiligte … (Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 36 SGB X legt die Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung fest. In der Belehrung ist die Behörde oder das Gericht zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Weiterhin müssen […]
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14.11.2019