Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
14.11.2019

Die Rechtsbehelfsbelehrung im Sozialrecht

§ 36 Rechtsbehelfsfrist  Erlässt die Behörde einen schriftlichen Verwaltungsakt oder bestätigt sie schriftlich einen Verwaltungsakt, ist der durch ihn beschwerte Beteiligte …  (Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 36 SGB X legt die Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung fest. In der Belehrung ist die Behörde oder das Gericht zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Weiterhin müssen […]

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