Eine Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters ist kein der Bestandskraft zugänglicher Verwaltungsakt (vgl. dazu BSG mit Urteil vom 7. November 2006, B 7 b AS 10/06 R). Deshalb ist ein Widerspruch gegen die Aufforderung auch nicht zulässig. Der Hinweis hat Aufklärungs- und Warnfunktion, damit der Hilfebedürftige Klarheit über die aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft und ggf. die Heizung und einen Hinweis auf die Rechtslage erhält. (s. o. BSG, Rdnr. 29)....
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02.01.2017