Der Träger der Rentenversicherung prüft bei den Arbeitgebern mindestens alle vier Jahre, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ordnungsgemäß erfüllt haben, § 28 p Abs. 1 SGB IV. Zu den im Rahmen der Betriebsprüfung zu prüfenden Pflichten gehört insbesondere die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Für das Verfahren der Betriebsprüfung ist […]
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06.02.2018