Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
06.02.2018

Die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung

Der Träger der Rentenversicherung prüft bei den Arbeitgebern mindestens alle vier Jahre, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ordnungsgemäß erfüllt haben, § 28 p Abs. 1 SGB IV. Zu den im Rahmen der Betriebsprüfung zu prüfenden Pflichten gehört insbesondere die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Für das Verfahren der Betriebsprüfung ist […]

(...)