Insbesondere § 19 Höhe des Wohngeldes (1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro. „M“ ist … (Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 19 WoGG enthält die maßgeblichen Vorschriften zur Berechnung des Wohngeldes. Allerdings ist die| mehr
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04.01.2021