Die Aufhebung von Verwaltungsakten gemäß den §§ 44-49 SGB X
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes, § 44 SGB X
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Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, § 45 SGB X
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Widerruf eines rechtmäßigen...