Eine Wegeunterbrechung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes, da der versicherte Weg im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht mehr zurückgelegt wird (vgl. dazu grundsätzlich BSG vom 2. Dezember 2008 – B 2 U 17/07 R, Rdnr. 19): Insoweit wird zur Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass zwischen der Unterbrechung […]
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21.02.2018