§ 52 Automatisierter Datenabgleich (1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, … (Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)§ 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II trifft Regelungen zum automatisierten Datenabgleich zwischen der Bundesagentur und zugelassenen kommunalen Trägern sowie dem Bundeszentralamt für Steuern. Gemäß § 52 Abs. […]
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11.10.2018