Leben die Eltern getrennt, müssen sie im Interesse der gemeinsamen Kinder eine Regelung des Umgangsrechts treffen. Können sie sich darüber nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Dabei stellt sich in derartigen Fällen ggf. auch die Frage, wer die Kosten des Umgangs zu tragen hat.
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Der Beitrag Das familienrechtliche Umgangsrecht der Eltern und die sozialrechtliche Kostentragung erschien zuerst auf Rechtsanwalt und Sozialrecht.
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19.04.2017