Das Widerspruchsverfahren stellt kein gerichtliches Verfahren, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren dar, das sich an den Erlass eines Verwaltungsaktes anschließt und durch den Widerspruchsbescheid abgeschlossen wird. 1. Anwendbare Regelungen Ist der Sozialrechtsweg gegeben, ist das Sozialgerichtsgesetz § 1 Unabhängige Verwaltungsgerichte § 2 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit § 3 … (Link: Inhaltsübersicht SGG mit Links zum […]
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30.10.2019