Die einschlägigen Regelungen für das Schonvermögen sind – erhält der Leistungsberechtigte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – im SGB XII geregelt (vgl. zum Schonvermögen insbesondere § 90 SGB XII). Auch das Kraftfahrzeug kann Schonvermögen sein. Anders als in § 12 Absatz 3 Nr.2 SGB II werden angemessene Kraftfahrzeuge als Vermögen im SGB XII nicht […]
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25.10.2017