Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
25.10.2017

Das Kraftfahrzeug bei der Grundsicherung im Alter

Die einschlägigen Regelungen für das Schonvermögen sind – erhält der Leistungsberechtigte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – im SGB XII geregelt (vgl. zum Schonvermögen insbesondere § 90 SGB XII). Auch das Kraftfahrzeug kann Schonvermögen sein. Anders als in § 12 Absatz 3 Nr.2 SGB II werden angemessene Kraftfahrzeuge als Vermögen im SGB XII nicht […]

(...)