Wurde Kindergeld zu Unrecht ausbezahlt, weil der Familienkasse erst nachträglich bekannt wurde, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes nicht oder nicht mehr vorliegen, hebt die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Leistungsempfänger für die entsprechenden Monate auf. Die Familienkasse fordert dann das überzahlte Kindergeld direkt vom Leistungsempfänger gemäß § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis […]
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18.03.2022