Grundsätzlich sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gemäß § 102 Abs. 2 S. 1 SGB VI zu befristen. Bis zum 31. Dezember 2000 konnte eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit nur dann geleistet werden, wenn die begründete Aussicht bestand, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit behoben werden konnte. ...
| mehr
...
Der Beitrag Befristete oder unbefristete Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit erschien zuerst auf Rechtsanwalt und Sozialrecht.
(...)
Artikel
01.06.2016