Zunächst einmal ist hinsichtlich der Antragsfristen zwischen den Versichertenrenten und den Hinterbliebenenrenten zu unterscheiden: 1. Antragsfristen für Versichertenrenten Die Versichertenrenten (Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten) müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Monats, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, gestellt werden. Hinsichtlich der Berechnung der Frist sind die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die Frist […]
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11.07.2019