Die Voraussetzungen der Nahtlosigkeitsregelung – Arbeitslosigkeit und Verfügbarkeit – entfallen bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme in der Regel nicht nicht mit der Folge, dass Leistungen nicht zu gewähren sind.
I. Arbeitslosigkeit
Eine unentgeltliche Tätigkeit – auch für den bisherigen Arbeitgeber – im Rahmen einer stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V und § 28 SGB IX begründet während des Bezugs von Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III kein die Arbeitslosigkeit ausschließendes...
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Artikel
11.10.2016