Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
21.09.2016

Angemessene Mietkosten in Remscheid

Gemäß § 22 SGB II müssen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Bedarfe der Leistungsberechtigten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit sie angemessen sind. Nur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten kann bestimmt werden, welche Mietkosten für eine Unterkunft angemessen sind. ... Oberbergrenzen der Kosten der Unterkunft für Remscheid: Wohnungsgröße Personenzahl Obergrenze angemessener Unterkunftskosten*, monatlich bis 50 m² 1 335,50...

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