Vom Einkommen eines jeden volljährigen Mitglieds einer Bedarfgemeinschaft werden für angemessene private Versicherungen pauschal 30,00 EUR monatlich abgesetzt, § 6 Absatz 1 Nr. 1 ALG II VO. Die Pauschale kann auch vom Kindergeld eines 18- bis 24-jährigen Kindes abgesetzt werden. Auch auf Nachweis können keine höheren Beiträge berücksichtigt werden. Vom Einkommen minderjähriger Leistungsberechtigter ist die […]
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31.07.2018