Rechtsanwalt Peter Ratzka
Keine Abmahngebühren, wenn Unterlassungsbegehren nicht weiter verfolgt wird und nur 100 € Schadensersatz bei Schmuddelfilmchen
Das Amtsgericht Hamburg hat sich zu einer aus drei Gesichtspunkten bemerkenswerten Entscheidung im Bezug auf Ansprüche a