Rechtsanwalt Peter Ratzka
Keine Verjährung im Bußgeldverfahren wenn Betroffener Zugang des Bescheides rechtsmissbräuchlich vereitelt
Vereitelt ein Betroffener im Bußgeldverfahren den Zugang des Anhörungsbogens und des Bußgeldbescheides rechtsmissbräuchl