Die Honorarfrage sollte so früh wie möglich angesprochen werden. Die Erfahrung zeigt, dass es schwierig ist, im Nachhinein mit dem Mandanten, der davon ausgeht, dass er die gesetzliche Vergütung zu zahlen hat, eine höhere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren. Wer ein vom Gesetz abweichendes Honorar vereinbaren will, sollte also bewusst vorgehen.
Richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert, muss der Anwalt den Mandaten hierauf vor der Übernahme des Mandats hinweisen. Das ist regelmäßig ein günstiger Zeitpunkt auch über den Abschluss der Honorarvereinbarung zu sprechen.
Es geht auch später. Aber dann wird man dem Mandanten regelmäßig erklären müssen, warum die Frage einer Vergütungsvereinbarung nicht bereits vor der Annahme des Mandats gestellt wurde. Meist wird der Anwalt dies damit erklären können, dass zu dem damaligen Zeitpunkt der tatsächliche Umfang der Tätigkeit nicht abzusehen war.