Heute nehme ich Bezug auf einen Beitrag des Kollegen Hänsch, den dieser in seinem Blog veröffentlicht hat. Darin berichtet der Kollege über eine Mandantin, die es etwas an Realitätssinn für die Höhe der anwaltlichen Vergütung sowohl des Kollegen selbst als auch seines Nachfolgers in der Betreuung des Mandats missen lies.
Dieser Beitrag hat mich dazu gebracht, ein wenig über die Frage nachzudenken, wie die Höhe des anwaltlichen Honorars in der Bevölkerung aufgenommen wird. Bei Gesprächen in der Kanzlei sind wir darauf gekommen, dass eine Honorarforderung in Höhe von etwa 3.500 €, wie im hier vorliegenden Fall für einige Menschen auf den ersten Blick durchaus hoch erscheinen mag. Wer etwa auf Harz IV angewiesen ist und im Monat nur ein Zehntel der Anwaltskosten zur Verfügung hat, der mag von einer Rechnung in dieser Höhe durchaus geschockt sein.
Die Folgerung aus derartigen Vorfällen ist aber für mich nicht, dass die Vergütung für Anwältinnen und Anwälte zu hoch ist, sondern dass es erforderlich ist, dass Honorar in der richtigen Weise und zum richtigen Zeitpunkt zu kommunizieren. Ich stimme hier weitestgehend mit dem Kollegen Braune überein, der ebenfalls eine Kommentierung zu den Erlebnissen von Rechtsanwalt Hänsche vorgenommen hat.
Wichtig ist, dass die Vergütung mit dem Mandanten möglichst früh besprochen wird. Dabei kann dann auch auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hingewiesen werden, wenn der Mandant oder die Mandantin nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten selbst zu tragen. Letztlich halte ich es für durchaus legitim, ja sogar erforderlich, wenn Anwältinnen und Anwälte eine eigene Preispolitik betreiben. Nur so ist eine Positionierung mit der eigenen Leistung auf dem Markt der Rechtsberatung möglich. So wird letztlich auch den Mandanten die Möglichkeit eines Vergleichs verschiedener Angebote eröffnet.
Hier werden einmal mehr die verschiedenen Rollen deutlich, in denen ein Anwalt agiert. Zum einen ist er ein Unternehmer, der darauf angewiesen ist Gewinne zu machen, um durch seine berufliche Tätigkeit seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können. Zum anderen ist er auch ein Organ der Rechtspflege und steht als solches in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu seinen Mandantinnen und Mandanten. Aus diesem Vertrauensverhältnis heraus sollten auch Fragen des Honorars möglichst früh angesprochen werden.
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