Tipp 6: Verdeutlichung
Bei der Verdeutlichung legt der Rechtsanwalt die Kalkulation seines Honorarvorschlags offen. Der Rechtsanwalt gibt auf diese Weise dem Mandanten die Möglichkeit, die Seriosität des Honorarvorschlags und die Angemessenheit des vorgeschlagenen Honorars selbst zu beurteilen.
Einwand:
„Das von Ihnen vorgeschlagene Pauschalhonorar erscheint mir sehr hoch.“
Antwort:
„Ich will Ihnen sagen, wie ich zu diesem Honorar komme: Der für eine Erfolg versprechende Bearbeitung nötige Zeitaufwand beträgt voraussichtlich ca. … Stunden. Ich kalkuliere mit einem in Anwaltskanzleien üblichen Stundensatz von … €. Multipliziert man diesen mit der Anzahl der Stunden, die für eine Erfolg versprechende Sachbearbeitung nötig sind, ergibt sich das vorgeschlagene Honorar.“
Äußert der Mandant Zweifel, ob die Höhe des Stundensatz üblich ist, kann auf die Rechtsanwaltskammer oder Gerichtsurteile verwiesen werden, in denen die Angemessenheit des vom Rechtsanwalt bei der Kalkulation verwendeten Stundensatzes festgestellt ist.
Morgen: Tipp 7 – Umformulierung