Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
12.02.2012

Umgang mit Einwänden gegen Ihr Honorar IV

Tipp IV: Autorität Dritter

Der Vorteil dieser Technik der Einwandbehandlung liegt darin, dass die Antwort des Anwalts nicht mit dem Standpunkt des Mandanten kollidiert, vielmehr eine dritte neutrale Autorität als Puffer fungiert. Besonders glaubwürdig sind Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen der örtlichen Anwaltskammer.

Einwand:

„Ist ein Stundensatz in dieser Höhe üblich?“

Antwort:
„Nach Erhebungen der Rechtsanwaltskammer sind im Kammerbereich zurzeit Stundensätzen zwischen … Euro und … Euro üblich und angemessen ….“

Oder

„…Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen Gerichtsentscheidungen vorlegen, in denen ausdrücklich festgestellt wird, dass ein Stundensatz in dieser Höhe der beruflichen Tätigkeit und dem Haftungsrisiko des Anwalts angemessen ist…“

Morgen: Tipp 5 – Verdeutlichung