Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
10.02.2012

Umgang mit Einwänden gegen Ihr Honorar III

Tipp 3: Vergleich

Bei dem Vergleich stellt der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin eine Verbindung her zu den Honoraren anderer Anwälte, die über ein ähnliches Fachwissen und über eine ähnliche Berufserfahrung verfügen, wie der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin selbst.

Einwand:

„Ihr Stundensatz ist sehr hoch!“

Antwort:

„Verglichen mit Anwälten, die über weniger Erfahrung und Fachwissen verfügen, mag das zutreffen. Ich kann Ihnen aber eine Anzahl von Anwälten nennen, die bei gleicher Qualifikation höhere Stundensätze verlangen.“

Einwand:

„Warum wollen Sie ein Honorar vereinbaren? Es gibt doch eine gesetzliche Gebührenordnung!“

Antwort:

„Sie haben grundsätzlich Recht. Aber die gesetzliche Gebührenordnung enthält nur die Mindestvergütung, die auch der Berufsanfänger beanspruchen kann. Im Übrigen sieht die gesetzliche Gebührenregelung ausdrücklich die Möglichkeit vor, eine höhere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren…“

Morgen: Tipp 4 – Autorität Dritter