Tipp 2: Unterscheidung
Bei der Unterscheidung greift der Rechtsanwalt einen oder mehrere Aspekte seiner Dienstleistung heraus und stellt diese in den Vordergrund. Der vom Rechtsanwalt herausgegriffene Aspekt muss für den Mandanten so wichtig sein, dass er von ihm als Argument anerkannt wird.
Einwand:
„Rechtsanwalt … hat nur einen Stundensatz von …€“
Antwort:
„Ich kenne den Kollegen nicht. Aber vermute aber, dass er nicht spezialisiert ist und nicht über das gleiche Fachwissen und die langjährige Erfahrung verfügt wie ich, sonst wäre sein Stundensatz nicht so niedrig.“
Morgen: Tipp 3 – Vergleich