Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
22.01.2013

Nicht nur Geld, sondern auch Gefühl

Heute will ich mit einem Missverständnis aufräumen. Eine Honorarvereinbarung mit einem Mandanten oder einer Mandantin zu schließen, heißt nicht automatisch, mehr Honorar zu verlangen. Es geht dabei nur um die Art und Weise, wie sie es verlangen.

“Warum Honorarvereinbarung, wenn sie mir doch finanziell nichts bringt?”, werden sich einige nun fragen. Nun die Antwort ist einfach: Weil sie Ihren Mandantinnen und Mandanten etwas bringt! Und damit auch Ihnen.

Ihre Mandantschaft wird sich ernster genommen fühlen, wenn man mit ihr klar und mit offenem Visier über das Honorar spricht. Die Berufung auf das Gesetz bei der Honorarbildung erscheint für viele Laien kryptisch und unnachvollziehbar. Das Verhandeln oder einfach Sprechen über das Honorar kennen sie aber auch anderen Branchen und es “gehört nun einmal einfach dazu”, wenn man eine Dienstleistung wie die anwaltliche in Anspruch nimmt.

Auch die Tatsache, dass Sie für diesen einen (und natürlich auch jeden anderen) Fall eine Vergütungsvereinbarung treffen gibt den Mandantinnen und Mandanten das Gefühl, dass ihr einer Fall auch mit einem angemessenen Aufwand behandelt wird und nicht in der Masse untergeht.

Sie sehen: Es geht bei der Honorarvereinbarung nicht nur um das rein finanzielle. Auch viele Gefühle bei den Mandantinnen und Mandanten spielen dabei eine Rolle. Aber auch diese können sich für sie positiv auswirken und letztlich auch wieder finanzielle Folgen zeigen. Etwa wenn Sie von Ihrer Mandantschaft weiterempfohlen werden.

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