Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
21.06.2012

Nicht auf den Gesetzgeber warten!

Bezug nehmend auf einen Beitrag in der LTO zum Deutschen Anwaltstag berichtet Kollege Burhoff in seinem Blog über die geplanten Änderungen des Gebührenrechts. Als zuständige Ministerin hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf dem Anwaltstag verkündet, dass das Gesetz zum einen noch diesen Sommer zumindest das Kabinett passieren soll und zum anderen dafür sorgen soll, dass“die Juristerei weiterhin eine gute Grundlage für Broterwerb ist.”

Soweit so gut. Zurecht zeigt sich Kollege Burhoff skeptisch, wie sich die Änderungen letztlich auswirken werden. Mein Ratschlag an dieser Stelle ist klar: Wer wirklich für seinen eigenen Broterwerb sorgen will, der sollte weder ausschließlich auf die gesetzlichen Gebühren setzen, noch auf eine Gesetzesänderung warten!

Nehmen Sie Ihr Schicksal selbst in die Hand und treffen Sie mit Ihren Mandantinnen und Mandanten Vergütungsvereinbarungen! Damit bestimmen Sie nicht nur selbst über ihre Honorarpolitik, sondern geben Ihrer Mandantschaft auch eine transparente Möglichkeit, daran teilzuhaben. Für Laien ist ein frei vereinbartes Honorar nämlich in jedem Fall klarer nachzuvollziehen, als die Regelungen des RVG und des Vergütungsverzeichnisses dazu, egal ob oder wie es nun geändert wird oder nicht.

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