Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
20.03.2012

Mehr Honorar: Auf die richtige Zielsetzung kommt es an

Den folgenden Beitrag habe ich in den Mitteilungen des Münchner Anwaltvereins, Ausgabe März 2012 veröffenticht.

Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.“ (Loazi, chinesischer Philosoph, 6. Jahrhundert v. Chr.)

Viele glauben, das Entscheidende sei, dass sie die gesetzten Ziele tatsächlich erreichen. Doch das ist sekundär. Manchmal müssen wir ein Ziel nachträglich ändern, weil sich die Verhältnisse geändert haben, ohne dass wir etwas dafür konnten. Die wahre Bedeutung von Zielen ist Inspiration und Motivation. Diese setzen die inneren Kräfte frei, die befähigen zu handeln und Widerstände auf dem Weg zum Ziel zu überwinden. Bevor etwas in der Welt geschieht, muss es zuerst in unserem Kopf passieren. Klarheit über das angestrebte Ziel ist daher der erste Schritt zur Erreichung des Zieles. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Immer wieder stelle ich fest, dass Anwälte und Anwältinnen oft keine klare Vorstellung davon haben, was sie wirklich erreichen wollen. Diese Unsicherheit hält sie davon ab, konsequent auf das Erreichen eines bestimmten Zieles hinzuarbeiten.Auf Fragen, wie:

  • Was erwarten Sie sich?“

  • Was wollen Sie erreichen?“

  • Wie kann ich Ihnen helfen?“

erhalte ich oft Antworten wie:

  • Ich/wir wollen den Umsatz/Gewinn der Kanzlei steigern“

  • Ich/wir wollen mehr verdienen.“

Derartige Zielsetzungen bringen nichts, sie sind zu wenig konkret, um zu inspirieren und zum Handeln motivieren zu können. Ohne ein klares Ziel vor Augen sucht man den Weg vergebens.

Fünf Eigenschaften eines guten Zieles

Ein gutes Ziel sollte über die folgende fünf Eigenschaften verfügen:Es sollte

1. Spezifisch

2.Messbar

3.Attraktiv

4. Realistisch und

5..Terminiert(zeitlich gegliedert )

sein. Die Anfangsbuchstaben der fünf Wörter ergeben das Merkwort

S M A R T

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