Ein Fall, den das OLG München entschieden hat und den ich im Blog von Kollege Burhoff endeckt habe, zeigt eines wieder einmal in aller Deutlichkeit: Als Anwältinnen und Anwälte müssen wir, wenn es um die Vereinbarung einer Vergütung geht konsequent bleiben.
Dabei geht es mir nicht um den Sachverhalt, der der Entscheidung des Gerichts zugrunde liegt. Vielmehr geht es um die Tatsache, dass sie der betroffene Kollege hier wohl ein wenig widersprüchlich verhalten hat und sich auf Gebühren beruft, auf die er im Vorfeld bereits verzichtet hatte.
Nicht nur für den Anwalt, sondern auch für den Mandanten ist es in jedem Fall besser, wenn von Anfang an klar ist, in welcher Höhe das Honorar des Anwalts anfallen wird. Eine konsequent umgesetzte und transparent kommunizierte Honorarpolitik wird bei der Mandantschaft kaum zu Kritik führen. Dem Mandant ist klar, was auf ihn zukommt und der Anwalt weiß, mit welchem Honorar er rechnen darf und kann.