Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
18.01.2012

Kommunikation im Mandantengespräch als Grundlage für eine spätere Vergütungsvereinbarung

Das Mandantengespräch ist ein wichtiger Faktor, wenn Sie eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten oder der Mandantin treffen wollen. Entscheidend ist, dass sich diese ernstgenommen fühlen; das beste ist also, sie auch ernst zu nehmen. Um optimal auf die Situation vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich das Mandantengespräch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Es stellt immerhin nicht nur die Grundlage für eine gesunde Beziehung zur Mandantschaft dar, sondern auch den ersten Schritt auf dem Weg, ein Honorar zu vereinbaren. Um das Mandantengespräch richtig einordnen zu können, ist es zunächst wichtig, sich kurz und knapp mit den wichtigsten Aspekten von Kommunikation zu befassen, die hier eine Rolle spielen können.

Kommunikation erfolgt nicht nur durch Worte, sondern durch jedes menschliche Verhalten. Auch das Nichtbeachten und das Schweigen ist Kommunikation. Steigt zum Beispiel jemand in den Fahrstuhl und starrt schweigend auf den Boden oder das Leuchtband der Stockwerksanzeige, so signalisiert er der Umwelt, dass er weder sprechen noch angesprochen werden will. In der Regel wird die Umwelt entsprechend reagieren und ihn in Ruhe lassen.
Auch die Kleidung, die Körperhaltung, die Art wie jemand sich bewegt, die Gesten, die Mimik enthalten folglich Mitteilungen, die von den anderen wahrgenommen und interpretiert werden. Sie sind ebenso wie Worte Mittel der Kommunikation.

Es ist nicht möglich, nicht zu kommunizieren.
(Paul Watzlawick)

Sachebene
Wenn eine Mandantin eine Scheidungsberatung wünscht und dem Rechtsanwalt ausführlich das ehebrecherische Verhalten Ihres Ehemanns schildert, so enthält diese Miteilung einen sachlichen Informationsgehalt, eine Information auf der so genannten Sachebene.
Wenn der Rechtsanwalt die Mandantin darüber informiert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Ehe geschieden werden kann, so enthält diese Mitteilung ebenfalls einen sachlichen Gehalt, ist also ebenfalls Kommunikation auf der Sachebene.
Die Kommunikation auf der Sachebene dient dem Mandanten dazu, den Rechtsanwalt über den Sachverhalt, der Grundlage für die Inanspruchnahme des Anwalts ist, zu informieren.
Eine Kommunikation auf der Sachebene ist es zum Beispiel, wenn Sie den Auftraggeber über die Rechtslage auflären öder die rechtlichen und die strategischen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Beziehungsebene
Wenn die Mandantin zugleich über ihre persönliche Empfindungen und Gefühle spricht, so dient dies in erster Linie dazu, beim Anwalt Verständnis für ihre Lage zu erzeugen und Mitgefühl zu erwecken. Diese Empfindungen und Gefühle der Mandantin sind in die Überlegungen einbeziehen und bei im Gespeäch zu berücksichtigen. Man spricht hier von einer Information auf der Beziehungsebene. Äußert der Rechtsanwalt Mitgefühl und Verständnis für die Situation der Mandantin, so ist das auf Seiten des Anwalts ebenfalls eine Kommunikation auf der Beziehungsebene.
Die Information auf der Beziehungsebene dient dazu, zwischen den Gesprächspartnern über die sachliche Information hinaus eine zwischenmenschliche Verbindung herzustellen oder zu verfestigen. Die Kommunikation auf der Beziehungsebene schafft das Vertrauen zwischen den Gesprächspartnern, das eine wichtige Voraussetzung für das Eingehen einer Geschäftsbeziehung darstellt.
Die Kommunikation auf der Sachebene gibt dem Rechtsanwalt die Möglichkeit, dem Mandanten seine fachliche Kompetenz und Erfahrung zu beweisen, Ideen zur Problemlösung anzubieten und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Durch die gezielte Kommunikation auf der Beziehungsebene geben Sie dem Mandanten ihr Interesse und ihre Motivation zu erkennen und schaffen so die Vertrauensbasis für eine gute Zusammenarbeit.

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