Am vergangenen Samstag ist auf der Seite der Frankfurter Allgemeinen ein Artikel von Volker Looman unter dem Titel “Die Vermögensfrage: Die finanzielle Bildung in Deutschland ist ungenügend” erschienen. Er kann hier gelesen werden.
Looman weist in seinem Beitrag, der sich zwar nicht primär um Anwältinnen und Anwälte dreht, aber dafür in vielen Bereichen auch Gültigkeit hat, darauf hin, dass ein vereinbartes Honorar bei der Mandantschaft ein sehr niedriges Ansehen genießt. Umso wichtiger ist es für Anwältinnen und Anwälte die richtigen Argumente und Instrumente bei der Hand zu haben, um eine faire Vergütung sowohl für sich selbst als auch für den Mandanten oder die Mandantin vereinbaren und dies vor allem auch kommunizieren zu können. Ich werde im Newsletter dieser Woche noch etwas vertiefter auf den Artikel in der FAZ eigehen.
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