Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
13.03.2012

Honorar in Scheidungssachen: Denken Sie an den Zeitaufwand

Wenn eine Vergütungsvereinbarung in Familiensachen vereinbart werden soll, dann ist es fraglich, wie der Anwalt oder die Anwältin sein/ihr Honorar berechnet. Hierzu kann es hilfreich sein, den durchschnittlichen Zeitaufwand für verschiedenen Angelegenheiten in familienrechtlichen Streitigkeiten zu kennen.

Nach dem Forschungsbericht “Das Zeitbudget des Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Scheidungs- und Folgesachen” von Prof. Dr. Hommerich hat der durchschnittliche Zeitaufwand für die Scheidung ohne die Folgesachen 129 Minuten betragen. Da die Justizstatistik die Scheidungssachen nur gemeinsam mit dem Versorgungsausgleich erfasst, muss für eine Berechnung der Vergütungshöhe der für den Versorgungsausgleich erbrachte durschnittliche Zeitaufwand von 51 Minuten hinzugerechnet werden.

Außerdem muss noch der Zeitaufwand für die Vorfeldberatung eingerechnet werden, der nach dem Forschungsbericht 146 Minuten betragen hat. Darin sind aber auch die sonstigen Folgesachen enthalten, die wohl einen nicht unerheblichen Teil des insoweit angefallenen Zeitaufwands beanspruchen. Damit beträgt der durchschnittliche Zeitaufwand für die Scheidung inklusive Versorgungsausgleich und dazugehörender Vorfeldberatung etwa vier Stunden.

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