Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
03.05.2013

Ein schöner Anlass für eine strategische Neuausrichtung

In einem schönen Beitrag skizziert der werte Kollege Burhoff in seinem Blog die Entwicklung rund um das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Garniert ist sein Artikel durch einige Sprichwörter und Weisheiten rund um den Monat Mai. Eine davon möchte ich herausgreifen:

“Alles neu macht der Mai!”

Ich verbinde dieses Sprichwort mit der Anregung anlässlich dem vermutlichen Beschlusses des 2. KostRModG durch den Bundestag im Mai und den damit verbundenen Neuerungen auch einmal über die eigene Situation nachzudenken.

Wie sieht es eigentlich bei Ihnen “honorarmäßig” aus? Sind Sie der Ansicht, dass Sie das verdienen, was Ihnen zusteht? Glauben Sie, dass die Neuerungen im RVG Ihre Situation entscheidend verbessern werden? Sind Ihre Mandantinnen und Mandanten mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer Dienstleistung zufrieden?

Möglicherweise ist die Antwort auf eine oder mehrere dieser Fragen eine Änderung Ihrer Taktik, was Ihre Vergütung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt angeht. Treten Sie hierfür in einen offenen Prozess ein! Stellen Sie sich zunächst die Frage, wo Sie hinwollen, welche Arten von Mandaten Sie gerne hätten und wie Ihre Kanzlei arbeiten soll. Nut wer diese Fragen für sich beantwortet hat, kann in einem zweiten Schritt beginnen darüber nachzudenken, wie eine passende Honorarstrategie für die anvisierten Ziele aussieht.

Und soviel vorweg: Sie wird bei jedem und jeder andes aussehen!

 

 

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