Überlegungen zur Rentabilität eines Auftrags sind sinnvoll sowohl bei der Annahme des Mandats als auch nach dessen Beendigung. Eine Kalukulation der benötigten Vergütung ergibt, ob die gesetzliche Vergütung eine ko0stendeckende Vergütung ermöglicht, oder ob es nötig ist, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen.
Daraus ergibt sich folgendes Prüfungsschema:
1. Feststellung der voraussichtlichen Vergütung nach dem RVG
2. Schätzung des Zeitaufwands der Mandatserledigung
3. Berechnung der kostendeckenden Vergütung
Die Kalkulation der erforderlichen Vergütung
Angenommen, sie rechnen kanzleintern mit einem Stundensatz von 120 €. Bei einem Umsatz pro Arbeitsstunde in dieser Höhe sind nicht nur die Personal- und Sachkosten Ihrer Kanzlei anteilig abgedeckt, sondern Sie erzielen zugleich auch anteilig den von Ihnen angestrebten Unternehmerlohn.
Die Kalkulation mit dem genannten Internen Stundensatz kann z.B. folgende Rechnung ergeben:
38 Stunden x 120 €/Std. = 4.560 Euro
Liegen die gesetzlichen GEbühren darunter, ist keine Kostendeckung möglich. Die Annahme und Durchführung des Mandats zu den gesetzlichen Gebühren führt im Ergebnis zu einem niedrigeren tatsächlichen Stundensatz und somit zu einer Unterdeckung (= Verlust). Wenn Sie kostendeckend bzw. gewinnbringend arbeiten wollen, dann ist es also in diesem Fall erforderlich ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar zu vereinbaren.
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