Während das Thema Preisgestaltung, oder “Honorargestaltung”, wie es bei Anwälten traditionell genannt wird früher einer eher untergeordnete Rolle spielte, ist es heute ein wichtiger Gesichtspunkt in der Führung einer Kanzlei. Durch die Möglichkeit, die Vergütung mit der Mandantschaft relativ frei vereinbaren zu können, ergibt sich hier auch ein gewisser Gesltatungsspielraum, der im Anwaltsberuf noch vor nicht allzu langer Zeit undenkbar war.
Dadurch eröffnen sich Anwältinnen und Anwälten auch neue Möglichkeiten, an die allerdings auch mit einer neuen Denkweise des anwaltlichen Berufes gerangegangen werden sollte. Markt- bzw. preispolitische Überlegungen können und sollten nun eine Rolle spielen, um den Mandantinnen und Mandanten einerseits eine optimale Leistung bieten zu können und andererseits dafür selbst einen angemessenen “Preis” verlangen zu können.
Für die Gestaltung dieses “Preises” kommen mehrere verschiedenen Ansatzpunkte in Betracht:
- die “übliche” Vergütung
- die Kosten des Anwalts oder der Anwältin, bzw. der Kanzlei
- der Nutzen für die Mandantin oder den Mandanten.
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