Ich möchte hier ein Thema fortsetzen, das ich Ende letzter Woche aufgegriffen habe. Wiederum geht es um die Berechnung von Kosten in der Kanzlei. Diesmal möchte ich ein Schem vorstellen, mit dem sich ohne große Mühe ermitteln lässt, wie hoch die Selbstkosten einer Mitarbeiterstunde sind. Wenn wir uns noch einmal die Kosten einer Kanzleistunde von Auge führen, um die es an dieser Stelle letzte Woche ging, dann ist es ebenso wichtig, die Selbstkosten der Kanzlei zu kennen. Ein wesentlicher Punkt darin sind die Kosten für eine Mitarbeiterstunde. Hier kann bei der Berechnung folgendermaßen vorgegangen werden:
1. Selbstkosten der Kanzlei
Unmittelbare Personalkosten Mitarbeiter
+ Gemeinkosten-Personal (anteilig)
+ Sachkosten (anteilig)
= Selbstkosten / Jahr
2. Abrechenbare Zeit der Mitarbeiter
Mitarbeiterstunden / Jahr
- unproduktive Stunden
= abrechenbare Stunden
3. Selbstkostenstundensatz
Selbstkosten/Jahr : abrechenbare Stunden = Selbstkostenstundensatz
4. Anzusetzender Stundensatz
Selbstkostenstundensatz
+ Gewinnzuschlag
= anzusetzender Stundensatz des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin