Die Formel ist Bestandteil von Gebot 4: Du sollst auf die Rentabilität deiner Mandate achten der 10 Gebote für das Anwaltspricing.
Generell gilt: Ein Auftrag ist für die Kanzlei rentabel, wenn folgende Gleichung erfüllt ist:
Kalkulatorischer Stundensatz = 1 oder > 1
tatsächlicher Stundensatz
Beispiel:
Um die Kanzlei-Kosten anteilig abzudecken und den angestrebten Unternehmergewinn zu erzielen, muss der Anwalt einen Umsatz pro Stunde in Höhe von 200,00 Euro netto erzielen. Der Zeitaufwand von Mandatsannahme bis zu der Erledigung des Mandates beträgt 10 Stunden, das gesetzliche Honorar beläuft sich voraussichtlich auf 1.500 Euro.
Bei einer Mandatsannahme zu den gesetzlichen Gebühren käme es zu einer Unterdeckung in Höhe von 500,00 Euro.
Fazit: Um das Mandat profitabel bearbeiten zu können, sollte der Anwalt entweder einen Stundensatz in Höhe von 200,00 Euro netto vereinbaren oder gleich eine Pauschalvergütung in Höhe von 2.000 Euro zuzügl. USt..