Regel 3: Auf Einwände vorbereiten.
Der Rechtsanwalt weiß meist schon vor dem Honorargespräch, mit welchen Reaktionen des Mandanten er rechnen muss. Der Rechtsanwalt sollte sich auf die Reaktionen des Mandanten vorbereiten und Standard-Antworten entwickeln. Wenn der Rechtsanwalt so vorbereitet in das Honorargespräch geht, kommt er nicht in Bedrängnis.
Ausführlich behandelt werden mögliche Einwände und die angebrachte Reaktion hierauf auch in meinen Honorartipps.
Morgen: Regel 4 – Nicht auf das Honorar fixieren