Regel 2: Nicht über das Honorar verhandeln.
Der Rechtsanwalt verliert an Glaubwürdigkeit, wenn er sich auf eine Diskussion über die Höhe des Honorars einlässt. Um bei dem Mandanten den Eindruck, das Honorar sei verhandelbar, erst gar nicht aufkommen zu lassen, sollte der Rechtsanwalt das Honorar immer mit fester und deutlicher Stimme nennen, die keinen Zweifel daran lässt, dass das Honorar nicht verhandelbar ist.
Morgen: Regel 3 – Auf Einwände vorbereiten