Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
06.02.2012

Das Honorar, das Anwalt zusteht

Hat der Rechtsanwalt in dem Honorargespräch sein Fachwissen, seine Erfahrung und sein Interesse am Fall des Mandanten hinreichend zu erkennen gegeben, hat er Lösungsvorschläge unterbreitet, die Vorteile und den Nutzen für den Mandanten erläutert und hat er auch den Zeitaufwand angesprochen, der seiner Einschätzung nach erforderlich sein wird, um das Mandat Erfolg versprechend bearbeiten zu können, dann ist es an der Zeit, die Frage des Honorars anzusprechen.

Der Rechtsanwalt kann sich dies erleichtern, indem er sich bestimmte Formulierungen zu Recht legt.
Beispiele:

„Sie wollen nun doch sicher wissen, wie viel Sie investieren müssen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für umfangreiche und schwierige Fälle – wozu auch Ihr Fall zählt – die Möglichkeit vor, eine die Vergütung zu vereinbaren. Wir vereinbaren in Fällen, in welchen sich der Aufwand nicht abschätzen lässt, eine Zeitvergütung. Unser Stundensatz beträgt… Sind Sie damit einverstanden?“ (Zeitaufwand lässt sich nicht absehen)

„… Die gesetzlichen Gebühren decken den Aufwand nicht ab, der nötig ist, um die Sache Erfolg versprechend zu bearbeiten. Ich schlage Ihnen stattdessen ein fixes Honorar in Höhe von x vor. Sind Sie damit einverstanden?“ (Hoher Zeitaufwand)

Strafsachen:

„… In Strafsachen ist es von einfachen Verkehrs- und sonstigen Delikten abgesehen allgemein üblich, die Vergütung zu vereinbaren. Ich schlage Ihnen eine Pauschalvergütung von … Euro zuzüglich Auslagersatz und Umsatzsteuer vor. Sind Sie damit einverstanden?“

Manchmal hat der Mandant keine Einwendungen gegen die Höhe des Honorars, kann dieses aber nicht sofort oder nicht in einer Summe zahlen. In einem solchen Fall kann die Zustimmung zu dem Honorarvorschlag oft dadurch erreichen, dass der Rechtsanwalt die Zahlungskonditionen verändert.

„Wäre es für Sie eine Hilfe, das Honorar nicht auf einmal zu zahlen?“
„Bis wann könnten Sie die Zahlung leisten?“
„Wäre Ihnen mit folgendem Vorschlag geholfen…?“

Die Konditionen sind verhandelbar, die Höhe des Honorars nicht.