Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
08.03.2012

Das Angebot erweitern – neue Tätigkeitsfelder für Anwälte

Der moderne Anwalt ist nicht mehr in erster Linie Prozessan­walt, er muss vielmehr der rechtliche Berater des rechtssu­chenden Publikums in allen Lebenslagen sein. Diese Aufgabe kann er nur erfüllen, wenn sich das Bera­tungsangebot auch auf alle Bereiche erstreckt, in denen Bedarf an Rechtsberatung besteht.

Insbesondere steuerliche Aspekte spielen im Alltag eine immer größere Rolle für wirtschaftliche Entscheidungen. Steuerliche Ziele sind zum Teil entscheidend dafür, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang vertragliche Beziehungen eingegangen werden.

Für die Anwaltschaft insgesamt, insbesondere auch für den einzelnen Anwalt stellt daher der Bereich der gestaltenden Rechts- und Steuerberatung ein bedeutendes zusätzliches Tätigkeitsfeld dar.

Interessant sind insbesondere die Bereiche

- Steuerrecht
- Unternehmensrecht, insbesondere Unternehmensrechtsformen – Erbfolge, Erbfolgerecht, Erbfolgebesteuerung
- Wirtschaft und Finanzen – Ehe, Recht, Steuern

Der Anwalt ist nach dem Steuerberatungsgesetz zur unein­geschränkten Hilfeleistung in Steuersachen – insbesondere zur Steuerberatung – befugt. Umgekehrt ist der Steuerberater, der nicht gleichzeitig Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand ist, zur Rechtsberatung etwa im Zusammenhang einer Vertragsgestaltung nicht befugt.

Der Anwalt kann hier eine wesentliche Lücke schließen. Angesichts der juristischen Prägung des Steuerrechts, ins­besondere der starken Verzahnung zwischen Steuerrecht und Zivilrecht ist der erforderliche Aufwand überschaubar. In Betracht kommen aber auch Kooperationen mit einem Steuerbe­rater oder mit einem Wirtschaftsprüfer.

Möchten Sie die Beiträge des Honorarblawgs regelmäßig per E-Mail erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter!

Ipad.webgutschein.net