Der moderne Anwalt ist nicht mehr in erster Linie Prozessanwalt, er muss vielmehr der rechtliche Berater des rechtssuchenden Publikums in allen Lebenslagen sein. Diese Aufgabe kann er nur erfüllen, wenn sich das Beratungsangebot auch auf alle Bereiche erstreckt, in denen Bedarf an Rechtsberatung besteht.
Insbesondere steuerliche Aspekte spielen im Alltag eine immer größere Rolle für wirtschaftliche Entscheidungen. Steuerliche Ziele sind zum Teil entscheidend dafür, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang vertragliche Beziehungen eingegangen werden.
Für die Anwaltschaft insgesamt, insbesondere auch für den einzelnen Anwalt stellt daher der Bereich der gestaltenden Rechts- und Steuerberatung ein bedeutendes zusätzliches Tätigkeitsfeld dar.
Interessant sind insbesondere die Bereiche
- Steuerrecht
- Unternehmensrecht, insbesondere Unternehmensrechtsformen – Erbfolge, Erbfolgerecht, Erbfolgebesteuerung
- Wirtschaft und Finanzen – Ehe, Recht, Steuern
Der Anwalt ist nach dem Steuerberatungsgesetz zur uneingeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen – insbesondere zur Steuerberatung – befugt. Umgekehrt ist der Steuerberater, der nicht gleichzeitig Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand ist, zur Rechtsberatung etwa im Zusammenhang einer Vertragsgestaltung nicht befugt.
Der Anwalt kann hier eine wesentliche Lücke schließen. Angesichts der juristischen Prägung des Steuerrechts, insbesondere der starken Verzahnung zwischen Steuerrecht und Zivilrecht ist der erforderliche Aufwand überschaubar. In Betracht kommen aber auch Kooperationen mit einem Steuerberater oder mit einem Wirtschaftsprüfer.