Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird der Gesetzgeber vor allem nachbessern, angleichen, aktualisieren. Dass es dabei zu Gebührenerhöhungen kommt ist sicherlich für viele Kolleginnen und Kollegen ein Gewinn und auch sehr zu begrüßen.
Einmal mehr läuft der Gesetzgeber anstatt gestalterisch tätig zu werden der Entwicklung in der Realität aber nur hinterher. Es ist somit also an uns selbst, zu beweisen, dass wir auch ohne eine tabellarische Regelung der Anwaltsvergütung in der Lage sind, mit unseren Mandantinnen und Mandanten eine faire und leistungsgerechte Vergütung zu vereinbaren, die keine der beiden Seiten übervorteilt.
Ein wahrhaft großer Wurf ist nämlich durch eine gesetzliche Regelung vermutlich nicht möglich. Es ist gut und sinnvoll, dass der Rechtsanwalt ein Organ der Rechtspflege darstellt. Diese Rolle schützt ihn nicht zuletzt auch gegenüber der Mandantschaft. Für sein finanzielles Auskommen ist man als Anwalt oder Anwältin aber letztlich selbst verantwortlich, egal, inwiefern das Kostenrecht moderniesiert wird.