Bei ersten Hören des Wortes “Preispolitik”, oder auch “Pricing” mag man zunächst denken, es seien hier eher Maßnahmen im Handel betroffen. Und auch eine Lektüre des entsprechenden Wikipedia-Eintrags weist in diese Richtung, wird doch dort das Pricing folgendermaßen definiert:
Die Preispolitik (auch Preismanagement) verfolgt als Verkaufspreispolitik hauptsächlich das absatzpolitische Ziel, mit Hilfe der Verkaufspreisgestaltung Kaufanreize zu setzen.
Klingt nicht sehr nach Anwalt, wie ich finde. Jedoch kann der Begriff in einer auf unseren Beruffstand angepassten weise durchaus auch für Anwältinnen und Anwälte sehr wichtig sein. Ich ermutige in meinen Seminaren bereits seit Jahren dazu, sich als Kanzlei eine eigene Preispolitik zu geben. Diese muss dann natürlich auch stringent vertreten werden.
Wer sich für seine Kanzlei eine Preispolitik ersinnt, der ist nämlich nicht nur gezwungen, sich gedanken über den Preis und Wert der eigenen Dienstleistung zu machen. Er muss sich zunächst auch darüber im Klaren sein, wo er sich mit seiner anwaltlichen Leistung überhaupt auf dem Markt der Rechtsberatung positioniert. Erst nach dieser Erkenntnis kann eine passende Preispolitik für die eigene Kanzlei sinnvoll erdacht werden.
Sind diese Gedanken aber gemacht und erfolgreich zu Ende gedacht, dann kann daraus nicht nur eine inhaltliche Weiterentwicklung, sondern auch eine finanzielle Verbesserung der Situation der Kanzlei erfolgen. Letztlich werden es Ihnen auch die Mandanten danken, wenn Sie mit klaren Positionen zu Ihren Leistungen und auch zu Ihrem Preis nach außen hin auftreten.
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