Hier geht es um Gebot drei meiner 10 Gebote für das Pricing im Anwaltsberuf. Es lautet “Die Kanzlei soll einen kalkulatorischen Stundensatz haben”
Man muss unterscheiden zwischen dem Stundensatz, den der Anwalt tatsächlich bei der Durchführung des Mandates erzielt und dem kalkulatorischen Stundensatz, den der Anwalt erzielen muss, um das Mandat rentabel bearbeiten zu können. Außerdem sind Gewinne auch dafür erforderlich, um weniger rentable Mandate zu kompensieren. Mit der
folgenden Formel lässt sich leicht berechnen, wie hoch der erzielte Stundensatz sein muss, damit das Mandat für die Kanzlei rentabel ist:
Personalkosten + Sachkosten + kalkulatorischer Unternehmerlohn
Arbeitstage x abrechenbare Stunden pro Tag
Beispiel:
In einer Anwaltskanzlei betragen die Personalkosten 70.000 €, die Sachkosten betragen 50.000 €, der kalkulatorische Unternehmerlohn soll 120.000 € betragen. Die Kosten einschließlich des angestrebten Unternehmerlohns sollen von dem Anwalt erwirtschaftet werden an insgesamt 250 Arbeitstagen mit je sechs abrechenbaren Leistungsstunden/
Tag. Bei Anwendung der genannten Formel ergibt sich ein kostendeckender Umsatz in Höhe von 160 € je Leistungsstunde.
70.000 € + 50.00 € + 120.000 € = 240.000 € = 160 €/Std
250 Tage x 6 abrb Std./Tag 1500 Std.
Fazit: Bei einem geschätzten Zeitaufwand von Auftragserteilung bis zur Erledigung der Angelegenheit von 10 Arbeitsstunden ist ein Honorar in Höhe von 10 Stunden x 160 €/Std. = 1.600 Euro erforderlich, damit das Mandat rentabel ist.
Hinweis: Das Beispiel betrifft eine fiktive Einzelkanzlei. Die Zahlen sind so gewählt, dass die Berechnung einfach und leicht nachvollziehbar ist. Die Berechnung lässt sich tendenziell für jede Kanzlei anwenden. Im konkreten Fall muss jedoch die individuelle Situation der Kanzlei analysiert und überprüft werden. So lässt sich ermitteln, ob die Gewinnerwartung des Anwaltes realistisch ist, um den konkret erforderlichen Umsatz je Kanzleistunde berechnen zu können.