Regel 8: Den Wind aus den Segeln nehmen.
Wenn das Gespräch an dem Punkt angelangt ist, an dem der Rechtsanwalt seine Dienstleistung und deren Nutzen für den Mandanten hinreichend dargestellt hat, ist die Vergütungsvereinbarung abschlussreif. Es ist besser, der Rechtsanwalt nennt das Honorar, noch bevor der Mandant den Rechtsanwalt danach fragt. Dem Honorar folgen abermals der Nutzen und die Vorteile des Mandanten.
Morgen: Regel 9 – Warum der Anwalt teuer ist