Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
28.02.2012

10 Regeln für das Honorargespräch VII

Regel 7: Das Honorar darf nie im Mittelpunkt stehen.

Das Honorar des Anwalts und die Leistungen des Anwalts sind zwei Seiten derselben Medaille. Deshalb darf der Rechtsanwalt nicht zulassen, dass der Mandant das Honorar in den Mittelpunkt des Gesprächs stellt. Wenn der Mandant das Honorar anspricht, sollte der Rechtsanwalt mit dem Honorar auch den Nutzen des Mandanten ansprechen und im Anschluss daran die Abschlussfrage stellen.

Morgen: Regel 8 – Den Wind aus den Segeln nehmen

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baccobuetti