Regel 6: Zuerst die Dienstleistung darstellen.
Der Rechtsanwalt darf sich nicht zu früh in eine Honorardiskussion einlassen. Die Frage des Honorars stellt sich erst, nachdem der Rechtsanwalt seine Tätigkeiten und den Nutzen, den der Mandant von diesen Tätigkeiten hat, dargelegt hat. Stellt der Mandant die Honorarfrage schon früher, sollte der Rechtsanwalt etwas antworten wie: „Auf diese wichtige Frage kommen wir gleich noch zu sprechen.“ Der Rechtsanwalt sollte dann fortfahren mit der Darstellung seiner Tätigkeit und den positiven Auswirkungen, („… damit erreichen Sie… Damit vermeiden Sie …“), die diese für den Mandaten hat.
Morgen: Regel 7 – Das Honorar darf nie im Mittelpunkt stehen