Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
27.02.2012

10 Regeln für das Honorargespräch VI

Regel 6: Zuerst die Dienstleistung darstellen.

Der Rechtsanwalt darf sich nicht zu früh in eine Honorardiskussion einlassen. Die Frage des Honorars stellt sich erst, nachdem der Rechtsanwalt seine Tätigkeiten und den Nutzen, den der Mandant von diesen Tätigkeiten hat, dargelegt hat. Stellt der Mandant die Honorarfrage schon früher, sollte der Rechtsanwalt etwas antworten wie: „Auf diese wichtige Frage kommen wir gleich noch zu sprechen.“ Der Rechtsanwalt sollte dann fortfahren mit der Darstellung seiner Tätigkeit und den positiven Auswirkungen, („… damit erreichen Sie… Damit vermeiden Sie …“), die diese für den Mandaten hat.

Morgen: Regel 7 – Das Honorar darf nie im Mittelpunkt stehen

baccobuetti