Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
24.02.2012

10 Regeln für das Honorargespräch V

Regel 5: Leistung und Honorar im Gleichgewicht halten.

Wenn der Mandant sagt, das Honorar ist ihm zu hoch, hat meist der Rechtsanwalt den Nutzen und Wert seiner Dienstleistung im Vorfeld zu wenig oder zu schwach angesprochen. Aus der Sicht des Mandanten wiegt das geforderte Honorar die erwartete Dienstleistung des Anwalts nicht auf. Erst wenn dem vom Rechtsanwalt geforderten Honorar ein entsprechender Nutzen des Mandanten gegenüber steht, hat der Mandant das Gefühl, das Honorar des Anwalts ist angemessen.

Als nächstes: Regel 6 – Zuerst die Dienstleistung darstellen

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