Rechtsanwalt Boris Maskow

Bietmann RAe StB PartG mbB
55543, Bad Kreuznach
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Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht Zivilrecht Datenschutzrecht

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Geprüfter jusmeum-Experte

Zusammfassung

Berät
Unternehmen; Verbände

Das sagt jusmeum

Rechtsanwalt Maskow ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Unternehmen und Verbände im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht einschließlich der Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Im Individualarbeitsrecht umfasst dies insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Beratung im Zusammenhang mit verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigungen. Weitere Schwerpunkte bilden die anwaltliche Beratung beim Betriebsübergang, bei Streitigkeiten um die tarifliche Eingruppierung sowie bei Statusfeststellungsverfahren.
Zu den Mandanten von Rechtsanwalt Maskow gehören eine Vielzahl von Hotels internationaler Hotelketten, die er neben der Beratung im Arbeitsrecht auch im Hotel- und Gaststättenrecht berät.

Mandate

2015
Laufende Beratung von Hotels der Gruppen Accor, Best Western, Center Parcs, Flair Hotels, Hyatt, Hilton, Lndnder, Steigenberger, Wyndham
2016
Bestandsstreitigkeit mit internationalem Automobilzulieferer nach mehreren (Teil-)Betriebsübergängen
2016
Allgemeinverbindlicherklärung eines Entgelttarifvertrags
2017
Restrukturierung im Umfeld des Flughafens Hahn
2017
Eingruppierungs- und Bestandsstreitigkeit mit börsennotiertem Chemieunternehmen
2017
Forderungsabwehr gegenüber ehemaliger Geschäftsführerin und besonderen Vertreterin eines gemeinnützigen Vereins
2017
Abwehr von Annahmeverzugslohnansprüchen nach rechtskräftig unwirksamer Kündigung
2017
Arbeitsvertragsgestaltung für Unternehmen im Betriebsübergang
2017
Betriebsrentenanpassungsverfahren
2017
Rückforderung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung nach § 26 SGB IV
2017
Statusfeststellungverfahren für mitarbeitendes Familienmitglied einer großen Hotel-KG
2017
Vertretung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers nach Entziehung von Prokura und Handlungsvollmacht und weiterer Entleitung zum Zweck des Herausdrängens aus dem Unternehmen

Das sagen andere

Ich kenne Rechtsanwalt Maskow privat und als Kollege. Es macht Freude, mit ihm zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt wegen seiner Freundlichkeit, Intellektualität und Präzision. Ich denke, auch Mandanten schätzen seine Schnelligkeit und sein hohes Fachwissen. Ich empfehle Hr. Maskow bei Fällen im Arbeitsrecht, Vereinsrecht und bei Forderungsinkassofällen.

Dr. Daniel Kötz, Partner der Kanzlei Kötz Fusbahn

Rechtsanwalt Maskow ist für uns Anfang seit 2015 tätig. Es ging dabei um individual- und kollektivarbeitsrechtliche sowie spezifische gaststättenrechtliche Angelegenheiten des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Rheinland-Pfalz e.V. und seiner ca. 4.500 Mitgliedsbetriebe. Bei einer anderen, verbandspolitisch besonders sensiblen Angelegenheit gelang es Rechtsanwalt Maskow eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die inzwischen auch rechtskräftig ist. Als besonders positiv aufgefallen ist uns sein klarer, verständlicher Sprachstil sowie seine gute Erreichbarkeit und Rückmeldegeschwindigkeit. Insgesamt waren wir mit seiner Beratung und seiner pragmatischen wie kompromisslosen Interessensvertretung sehr zufrieden.

Dipl. Kfm. Gereon Haumann, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Rheinland-Pfalze.V.

Ich kenne Rechtsanwalt Maskow als Kollege über ein parallel für einen eigenen Mandanten geführtes Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Er war dabei sehr kooperativ und es fand ein exzellenter Meinungsaustausch statt. Sein juristisches Fachwissen ist exzellent. Hervorzuheben ist auch seine akribische Auseinandersetzung bei einem komplizierten Sachverhalt mit deutsch-japanischem Bezug. Ich empfehle daher Rechtsanwalt Maskow gerne, insbesondere in Sachen Arbeitsrecht. Seine freundliche und zuvorkommende Art sowie sein Fachwissen und Engagement schätzen Mandanten sicherlich ebenso wie ich.

Dr. Thorleif Schönfeld, Rechtsanwalt in Freiburg i. Br.

Herr Maskow ist für mich seit 2015 tätig, vor allem im Rahmen betriebsverfassungsrechtlicher und manteltariflicher Angelegenheiten. Außerordentliche Kompetenz zeigt er bei Entgelttarifverhandlungen sowie bei Streitfragen bezüglich der Auslegung des Tarifvertrages. Dabei ist seine Unterstützung immer zeitnah und schnell. Besonders positiv finde ich, dass seine Lösungsvorschläge bzw. Beratungsinhalte professionell und praktisch umsetzbar sind.

Heike Kober, Cluster Human Resources Director, HILTON FRANKFURT CITY CENTRE, HILTON MAINZ, HILTON MAINZ CITY

Fortbildungen

2016
Erfurter Tage des Arbeitsrecht, GDD-Erfa-Kreise, ERA Lehrgang EU Dis-ability Law and the Convention on the Rights of Persons with Disabilities
36 Stunden
2015
Erfurter Tage des Arbeitsrechts, GDD-Erfa-Kreise, Lehrgang Datenschutzbeauftragter
24 Stunden

Mitgliedschaften

Mitglied
European Employment Lawyers Association
www.Eela.com
Mitglied
Deutscher Juristentag
www.djt.de/
Mitglied
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
www.gdd.de
Mitglied
Deutscher Arbeitsgerichtsverband
www.arbeitsgerichtsverband.de/
Mitglied
Deutscher Arbeitsgerichtsverband
www.arbeitsgerichtsverband.de